Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

    Präambel:

    Die Dienstleistungs- und Vermittlungstätigkeit erfordert eine enge, partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.

    Grundlage ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

    Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der alte Handelsgrundsatz nach beiderseitigem Treu und Glauben auch heute noch gilt und Aufrichtigkeit und Korrektheit nicht juristische Finessen erfordern.

    Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten wurden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellt:

    Neues Maklergesetz:

    Am 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, welches am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Zukünftig gilt im Fall der Doppeltätigkeit, dass die Auftraggeber des Maklers eine Provision in selber Höhe zahlen sollen. Wird der Immobilienmakler nur für den Verkäufer tätig, soll der Käufer sich aber an der Provision beteiligen, ist diese Beteiligung auf maximal die Hälfte von dem, was mit dem Verkäufer vereinbart wurde, begrenzt. Durch diese beiden alternativ zueinander stehenden Regelungen soll verhindert werden, dass der Käufer, der oftmals der Zweitauftraggeber ist, allein die Provision zahlt, wenn der Immobilienmakler vom Verkäufer zuerst ins Boot geholt wurde.

    Ab dem 23. Dezember 2020 gelten verbindliche Regeln für die Verteilung der Maklerkosten. Da der Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen soll als der Verkäufer.

    Sofern Maklerverträge mit Verkäufern vor dem Inkrafttreten des neuen Maklergesetzes abgeschlossen wurde, gilt das alte Gesetz.

    I. Für nachfragende Interessenten

    1. Der Makler ermöglicht einen kostenlosen Zugriff, jedoch ohne rechtlichen Anspruch hierzu, auf die in unseren Datenbanken angebotenen/vorhandenen Objekte.
    2. Die Objektangaben sind nur für den nachfragenden Interessenten persönlich bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwendung, insbesondere gewerblicher Art, die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung erfolgt, verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
    3. Die Objektangaben wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Verkäufer-, Anbieter- und Angebotsangaben können wir keine Haftung übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
    4. Ist dem nachfragenden Interessenten das Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen schriftlich mitzuteilen und den Nachweis hierfür zu erbringen. Ansonsten kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht berufen.
    5. Die Besichtigung und Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer / Anbieter darf nur mit uns erfolgen. Direkte Verhandlungen bedürfen unserer Zustimmung. Über den Inhalt sind wir sofort zu informieren.
    6. Für unsere Tätigkeit haben wir im Erfolgsfall Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr vom Käufer in Höhe von 3,57 % inkl. der 19 % Mehrwertsteuer. Die Gebühr errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, einschließlich etwaiger dem Auftraggeber oder Dritten zugute kommender Nebenleistungen des Käufers.
      Die Provision wird mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Der einmal entstandene Provisionsanspruch des Maklers wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben wird.
    7. Vom Mieter beim Abschluss von Mietverträgen zu Wohnobjekten die 2,38-fache Monats(kalt)miete einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vom Mieter beim Abschluss von Pachtverträgen zu gewerblicher Nutzung die zweifache Jahrespacht zzgl. MwSt. Vom Mieter beim Abschluss von Mietverträgen zu gewerblicher Nutzung die 3,19-fache Monatsmiete inkl. MwSt.
    8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Abschluss von Verträgen, mit umgehender Abschrift und aller darauf bezogenen Nebenabreden, soweit diese für die Vermittlungsgebühr relevant sind.
    9. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn anstelle oder neben dem ursprünglichen Vertragsobjekt ein anderer Vertragsgegenstand oder ein anderer Vertrag durch uns vermittelt oder nachgewiesen wird.
    10. Bei o. a. Fälligkeit erfolgt die Zahlung an den Makler per Überweisung. Bei Zahlungsverzug bleibt die Erhebung von Mahngebühren und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe p.A.vorbehalten.
    11. Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Partei entgeltlich tätig zu sein.
    12. Die gegebenen Daten werden zum Zwecke der Vermittlungsauftragsbearbeitung gespeichert und verwendet.

    II. Für anbietende Interessenten:

    1. Der Makler ermöglicht das Angebot von Immobilienobjekten in unseren Datenbanken, jedoch ohne rechtlichen Anspruch hierzu.
    2. Hierzu erstellt der Makler ein Exposé nach den schriftlichen Angaben des anbietenden Interessenten (Auftraggeber), der dem Makler unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen, die zur Bearbeitung des Auftrags benötigt werden, übergibt, ihm alle notwendigen Informationen erteilt, und ihn bei seinen Verkaufsbemühungen in jeder Weise unterstützt.
      Der anbietende Interessent ist für Inhalt und Richtigkeit der angegebenen Daten allein verantwortlich. Er garantiert, keine Daten anzugeben, die Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen, wobei er den Makler für den gegenteiligen Fall gegenüber allen Ansprüchen und Kosten daraus freistellt.
    3. Falls dem Auftraggeber ein ihm durch den Makler nachgewiesener Interessent bereits bekannt ist, hat er dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen, widrigenfalls er sich auf eine solche Kenntnis nicht berufen kann.
    4. Vom Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Interessenten ist der Makler unter Übermittlung einer beglaubigten Abschrift des Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen. Diese Verpflichtung besteht für den Auftraggeber auch dann, wenn der Abschluss nicht auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.
    5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Mitteilungen des Maklers an ihn vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugehen.
    6. Der Makler ist auch berechtigt, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht, das Angebot über andere Internetanbieter weiterzuverbreiten und weitere Makler mit der Bearbeitung des Auftrags zu befassen, solange dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten hieraus entstehen.
    7. Der anbietende Interessent verpflichtet sich zur unverzüglichen Information, wenn das Objekt nicht mehr verfügbar ist.
    8. Gewährleistungsansprüche gegen den Makler beschränken sich auf die Nachbesserung, jegliche Haftung anderer Art ist ausgeschlossen.
    9. Die gegebenen Daten werden zum Zwecke der Vermittlungsauftragsbearbeitung gespeichert und verwendet.
    10. Sollte der Verkäufer sein Objekt einen nachgewiesenen Interessenten des Maklers selbst verkaufen, haben wir im Erfolgsfall Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr vom Verkäufer in Höhe von 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Die Gebühr errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, einschließlich etwaiger dem Auftraggeber oder Dritten zugutekommender Nebenleistungen des Käufers.
      Die Provision wird mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Der einmal entstandene Provisionsanspruch des Maklers wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben wird. Vom Vermieter beim Abschluss von Mietverträgen zu Wohnobjekten die 2,38-fache Monats(kalt)miete einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
      Vom Vermieter beim Abschluss von Miet-/Pachtverträgen zu gewerblicher Nutzung die vierfache Monatsmiete inkl. 19 % MwSt.
    11. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Abschluss von Verträgen, mit umgehender Abschrift und aller darauf bezogenen Nebenabreden, soweit diese für die Vermittlungsgebühr relevant sind.
    12. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn anstelle oder neben dem ursprünglichen Vertragsobjekt ein anderer Vertragsgegenstand oder ein anderer Vertrag durch uns vermittelt oder nachgewiesen wird.
    13. Bei o. a. Fälligkeit erfolgt die Zahlung an den Makler per Überweisung. Bei Zahlungsverzug bleibt die Erhebung von Mahngebühren und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe p.A. vorbehalten.
    14. Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Partei entgeltlich tätig zu sein.

    III. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Teile der „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Geltung der AGB im Übrigen nicht berührt. Der unwirksame Teil soll dahin gehend geändert werden und als vereinbart gelten, wie er zulässigerweise dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck am ehesten gerecht wird.
    2. Es gelten unsere AGB, wenn nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt widersprochen wird. Die Aufnahme von Verbindungen zu von uns nachgewiesenen Parteien gilt als Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Verweis bezüglich der Partnerfirmen.
    Für meine Partnerfirmen schließt Firma Klessinger Immobilien jegliche Haftung aus.

    Stand: August 2023, Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

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